Jagdzeiten Vorarlberg 2026: Schusszeiten für Reh, Fuchs & Co.
Wann darf in Vorarlberg wer geschossen werden? Die Schuss- und Schonzeiten aller Wildarten als Tabelle und Jahreskalender, nach der Jagdverordnung in der Fassung seit 1. Mai 2022, mit Sonderregeln für Rotwild und den letzten Änderungen.
In Vorarlberg heißt die Jagdzeit im Gesetz nicht Jagdzeit, sondern Schusszeit. Gemeint ist derselbe Zeitraum: die Tage, an denen eine Wildart bejagt werden darf. Alles außerhalb davon ist Schonzeit.
Die Zeiten stehen in § 27 der Vorarlberger Jagdverordnung. Dort ist für jede Wildart ein Zeitraum von bis angegeben, Anfangs- und Endtag eingeschlossen.1
Auf dieser Seite findest du alle Schusszeiten als Tabelle und als Jahreskalender. Dazu kommen die Sonderregeln für Rotwild, die Ausnahmen von den Schonzeiten und die letzten Änderungen.
Die Tabelle ist als Übersicht gedacht und lässt sich gut ausdrucken. Im Zweifel gilt der amtliche Text im Rechtsinformationssystem des Bundes.
- Schusszeiten Vorarlberg auf einen Blick
- Übersicht: Schusszeiten aller Wildarten
- Jahreskalender der Schusszeiten
- Schusszeiten Rehwild in Vorarlberg
- Schusszeiten Rotwild in Vorarlberg
- Gams, Steinwild und Murmeltier
- Wann darf man Füchse schießen?
- Schwarzwild, Hase und Federwild
- Ganzjährig geschont
- Schusszeit, Schonzeit und Abschussplan
- Was sich zuletzt geändert hat
- Was du für die Jagdprüfung wissen musst
- Häufige Fragen
- Quellen
Schusszeiten Vorarlberg auf einen Blick
Die meistgesuchten Arten zuerst. Alle Zeiten gelten für das ganze Land, sofern keine Ausnahme der Behörde besteht (dazu weiter unten).
Rehwild
- Mehrjähriger Bock
- 1. Juni bis 15. Oktober§ 27 Abs. 1 lit. a
- Schmalgeiß, Bockjährling, nichtführende Geiß
- 1. Mai bis 31. Dezember
- Führende Geiß und Kitz
- 16. August bis 31. Dezember
Rotwild
- Hirsch Klasse I und IIb
- 16. August bis 15. November
- Hirsch Klasse III
- 16. August bis 30. November
- Tiere und Kälber
- 1. Juni / 1. Juli bis 31. Dezemberje nach Klasse
Gams, Steinwild, Murmeltier
- Gams
- 1. August bis 31. DezemberBock, Geiß, Kitz
- Steinwild
- 1. August bis 15. DezemberBock, Geiß, Kitz
- Murmeltier
- 16. August bis 30. September
Fuchs, Dachs, Marder
- Fuchs
- 1. Juli bis 28. FebruarJungfuchs ab 1. Mai
- Dachs
- 1. Juli bis 31. JännerJungdachs ab 1. Mai
- Haus-, Steinmarder
- 1. September bis 28. Februar
Wild ohne Schonzeit
- Schwarzwild
- 1. April bis 31. Märzkeine Schonzeit
- Marderhund, Waschbär
- 1. April bis 31. Märzkeine Schonzeit
- Bisamratte
- 1. April bis 31. Märzkeine Schonzeit
Niederwild
- Feld-, Schneehase
- 1. Oktober bis 15. Jänner
- Fasan
- 21. September bis 31. Jänner
- Stockente
- 1. September bis 31. Jänner
Übersicht: Schusszeiten aller Wildarten
Die Übersicht zeigt alle Wildarten, für die § 27 der Jagdverordnung eine Schusszeit festlegt. Sie gibt die Fassung wieder, die seit 1. Mai 2022 gilt.1
Die Spalte Hinweis fasst zusammen, was zur jeweiligen Zeile wichtig ist. Rechtlich zählt nur der Verordnungstext.
Schalenwild
| Schalenwild | Schusszeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Rehböcke (mehrjährig) | 1.6. bis 15.10. | |
| Schmalgeißen, Bockjährlinge, nichtführende Geißen | 1.5. bis 31.12. | Früheste Schusszeit beim Rehwild. |
| Führende Rehgeißen und Kitze | 16.8. bis 31.12. | Kitz zuerst, dann die Geiß (§ 19 Abs. 2). |
| Hirsche der Klasse I und IIb | 16.8. bis 15.11. | Hirsche der Klasse IIa ganzjährig geschont. |
| Hirsche der Klasse III | 16.8. bis 30.11. | Jugendklasse. |
| Schmaltiere, nichtführende Tiere, Schmalspießer | 1.6. bis 31.12. | In Randzonen ab 16. Mai bzw. 16. Juni bis 15. Jänner. |
| Führende Tiere und Kälber | 1.7. bis 31.12. | In Randzonen Tiere und Kälber 16. Juni bis 15. Jänner. |
| Gamsböcke, Gamsgeißen, Gamskitze | 1.8. bis 31.12. | Abschussplan Pflicht. |
| Steinböcke, Steingeißen, Steinkitze | 1.8. bis 15.12. | Abschussplan Pflicht. |
| Schwarzwild | 1.4. bis 31.3. | Keine Schonzeit, also das ganze Jagdjahr. |
Raubwild und Niederwild
| Raubwild und Niederwild | Schusszeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Fuchs | 1.7. bis 28.2. | Jungfüchse schon ab 1. Mai. |
| Jungfuchs | 1.5. bis 28.2. | |
| Dachs | 1.7. bis 31.1. | Jungdachse schon ab 1. Mai. |
| Jungdachs | 1.5. bis 31.1. | |
| Haus- oder Steinmarder | 1.9. bis 28.2. | Baum- oder Edelmarder ganzjährig geschont. |
| Marderhund, Waschbär, Bisamratte | 1.4. bis 31.3. | Keine Schonzeit. |
| Feldhase und Schneehase | 1.10. bis 15.1. | |
| Murmeltier | 16.8. bis 30.9. | Abschussplan Pflicht. |
Federwild
| Federwild | Schusszeit | Hinweis |
|---|---|---|
| Fasan | 21.9. bis 31.1. | |
| Ringeltaube | 1.9. bis 31.1. | |
| Türkentaube | 21.10. bis 31.1. | |
| Waldschnepfe | 11.9. bis 31.1. | Andere Schnepfen ganzjährig geschont. |
| Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherente | 1.9. bis 31.1. | Alle anderen Wildenten ganzjährig geschont. |
| Blässhuhn | 21.9. bis 31.1. | |
| Schneehuhn | 1.10. bis 31.12. | |
| Lachmöwe | 1.9. bis 31.12. | |
| Höckerschwan | 1.9. bis 30.9. | Nur ein Monat. |
Was in § 27 nicht steht, hat entweder eine ganzjährige Schonung (siehe unten) oder gar keine geregelte Schusszeit.
Jahreskalender der Schusszeiten
Der Kalender zeigt dieselben Zeiten als Grafik. Wo ein Monat nur teilweise gefärbt ist, beginnt oder endet die Schusszeit mitten im Monat. Auf dem Handy lässt sich die Tabelle seitlich wischen.
ganzer Monat Schusszeit Schusszeit beginnt oder endet im Monat Schonzeit. Die genauen Tage stehen beim Antippen der Zelle.
Die Namen in der ersten Spalte führen zur passenden Zeile der Übersicht weiter oben.
Schusszeiten Rehwild in Vorarlberg
Beim Rehwild unterscheidet die Verordnung nach Geschlecht und Alter. Das ist die Antwort auf die Frage „Schonzeit Rehe“: Eine einheitliche Schonzeit gibt es nicht.1
- Schmalgeißen, Bockjährlinge und nichtführende Geißen: 1. Mai bis 31. Dezember
- Mehrjährige Böcke: 1. Juni bis 15. Oktober
- Führende Geißen und Kitze: 16. August bis 31. Dezember
Führende Geißen und Kitze sind also erst ab Mitte August an der Reihe, Schmalgeißen schon ab 1. Mai.
Bei jeder Jagd gilt das Gebot des sicheren Ansprechens: Vor dem Schuss ist das Wild zweifelsfrei anzusprechen. Jungtiere sind vor dem zugehörigen Muttertier zu erlegen.2
Rehwild wird in Vorarlberg nach einem Abschussplan bejagt.3 Zahlen dazu findest du in unserem Artikel Jagdstatistik Vorarlberg.
Schusszeiten Rotwild in Vorarlberg
Beim Rotwild ist die Verordnung am genauesten. Hirsche werden nach Klassen unterschieden, Tiere nach Führung.1
- Hirsche der Klasse I und IIb: 16. August bis 15. November
- Hirsche der Klasse III: 16. August bis 30. November
- Schmaltiere, nichtführende Tiere und Schmalspießer: 1. Juni bis 31. Dezember
- Führende Tiere und Kälber: 1. Juli bis 31. Dezember
Hirsche der Klasse IIa sind das ganze Jahr geschont. Das sind Hirsche mit einem Geweih mit beidseitiger Krone.43
Kern-, Rand- und Freizonen
Vorarlberg teilt das Land nach der Eignung als Rotwildlebensraum in Kernzonen, Randzonen und Freizonen ein.56
In den Randzonen soll Rotwild nur vorübergehend und in geringer Zahl vorkommen. In den Freizonen ist jedes Stück Rotwild, das sich dort einfindet, sofort zu erlegen.5
Darum gelten in den Randzonen eigene Schusszeiten:1
- Tiere und Kälber: 16. Juni bis 15. Jänner
- Schmaltiere und Schmalspießer: 16. Mai bis 15. Jänner
- Regionshirsche der Klassen I und IIb: 16. August bis 30. November, höchstens ein Hirsch je 4.000 Hektar Randzonenfläche und Jahr
Für Rotwild legt die Landesregierung außerdem alle zwei Jahre Mindestabschüsse je Rotwildraum fest.7
Gams, Steinwild und Murmeltier
Gams, Steinwild und Murmeltier haben in Vorarlberg eine einheitliche Schusszeit, unabhängig von Geschlecht und Alter.1
- Gamsböcke, Gamsgeißen und Gamskitze: 1. August bis 31. Dezember
- Steinböcke, Steingeißen und Steinkitze: 1. August bis 15. Dezember
- Murmeltiere: 16. August bis 30. September
Gams, Steinwild und Murmeltiere dürfen nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden, ebenso Rot- und Rehwild.3 Die Zahlen zur Gams stehen in der Jagdstatistik Vorarlberg.
Wann darf man Füchse schießen?
Der Fuchs hat eine lange Schusszeit. Sie reicht vom 1. Juli bis 28. Februar. Jungfüchse dürfen schon ab dem 1. Mai bejagt werden.1
Der Dachs ist kürzer dran: Seine Schusszeit endet am 31. Jänner, Jungdachse dürfen ab 1. Mai geschossen werden, Dachse ab 1. Juli.1
Haus- oder Steinmarder dürfen vom 1. September bis 28. Februar bejagt werden. Baum- oder Edelmarder sind ganzjährig geschont.14
Marderhund, Waschbär und Bisamratte haben keine Schonzeit.1
Schwarzwild, Hase und Federwild
Schwarzwild darf in Vorarlberg das ganze Jahr bejagt werden. Die Schusszeit reicht vom 1. April bis zum 31. März und deckt damit das gesamte Jagdjahr ab.18
Feld- und Schneehase dürfen vom 1. Oktober bis 15. Jänner bejagt werden.1
Beim Federwild gelten kurze Zeiten:1
- Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherente: 1. September bis 31. Jänner
- Ringeltaube: 1. September bis 31. Jänner
- Fasan und Blässhuhn: 21. September bis 31. Jänner
- Waldschnepfe: 11. September bis 31. Jänner
- Türkentaube: 21. Oktober bis 31. Jänner
- Schneehuhn: 1. Oktober bis 31. Dezember
- Lachmöwe: 1. September bis 31. Dezember
- Höckerschwan: 1. bis 30. September
Ganzjährig geschont
Nach § 26 der Jagdverordnung sind folgende Tiere das ganze Jahr geschont:4
- Hirsche der Klasse IIa
- Hermelin, kleines Wiesel, Baum- oder Edelmarder, Iltis, Fischotter, Wildkatze, Luchs, Wolf und Bär
- Auer- und Birkwild, Hasel- und Steinhuhn, Rebhuhn und Wachtel
- Wildtauben außer Ringel- und Türkentaube
- Schnepfen außer der Waldschnepfe
- Taggreifvögel, Eulen und Rabenvögel
- Schwäne außer dem Höckerschwan
- Wildgänse sowie alle Wildenten außer Stock-, Krick-, Tafel- und Reiherente
- Säger, Brachvögel, Reiher, Rohrdommeln, Störche, Regenpfeifer, Taucher und alle anderen Sumpf- und Wasservögel
- Rallen außer dem Blässhuhn und Möwen außer der Lachmöwe
Für diese Arten gelten zusätzlich Verbote: Man darf sie nicht absichtlich beunruhigen, verfolgen oder fangen, bei Vögeln auch keine Gelege oder Nester zerstören.4
Eine Lücke im Verordnungstext
Einige Arten gelten nach § 1 als Wild, tauchen aber weder in § 26 noch in § 27 auf. Das betrifft Damwild, Goldschakal und Kormoran.9
Eine Schusszeit steht dafür im Verordnungstext nicht. Wer so ein Tier bejagen will, klärt das vorher mit der Jagdbehörde. Der Biber steht nicht in der Liste des § 1 und ist damit kein Wild.9
Auch der Wolf zählt zum Wild und ist ganzjährig geschont. Für Ausnahmen beim Wolf gelten die Absätze 1 bis 3 des § 27a ausdrücklich nicht.9410
Schusszeit, Schonzeit und Abschussplan
Die drei Begriffe werden oft verwechselt. Sie beantworten drei verschiedene Fragen.
- Schusszeit: Wann darf die Wildart überhaupt bejagt werden? Das regelt § 27 der Jagdverordnung.
- Schonzeit: Alles außerhalb der Schusszeit. Dazu kommt die ganzjährige Schonung nach § 26.
- Abschussplan: Wie viele Stück darf oder muss ein Revier erlegen? Rot-, Reh-, Gams- und Steinwild sowie Murmeltiere dürfen nur im Rahmen eines Abschussplans erlegt werden.3
Die Schusszeit sagt also, wann du darfst. Der Abschussplan sagt, wie viel. Beides muss passen, bevor du abdrückst.
Ausnahmen von der Schonzeit
Die Behörde kann Ausnahmen von den Schonzeiten zulassen. Sie tut das per Verordnung oder auf Antrag des Jagdnutzungsberechtigten per Bescheid.10
Voraussetzung ist, dass besondere Verhältnisse es erfordern und es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt. Ausnahmen für Schalenwild sind auf höchstens sechs Jahre befristet, für andere Wildarten auf höchstens drei Jahre.10
Beim Schalenwild kann die Behörde die Schusszeit auch verkürzen, wenn das für die Ruhe des Wildes nötig ist.10
Kranke und verwaiste Tiere
Augenscheinlich krankes oder verletztes Wild, dessen Überleben nicht zu erwarten ist, darf ungeachtet der Schonzeit und des Abschussplans erlegt werden (Hegeabschuss). Das gilt auch für verwaistes Wild, außer beim Großraubwild.11
Der Abschuss ist der Behörde unverzüglich schriftlich zu melden. Mehr zu Unfallwild liest du in unserem Artikel Wildunfälle Vorarlberg.11
Was sich zuletzt geändert hat
Die Schusszeiten selbst sind seit Mai 2022 stabil. Bewegt hat sich vor allem das Umfeld.
Änderungen bei Schusszeit und Ausnahmen
- Neue Fassung von § 27: Dachs und Fuchs haben getrennte Schusszeiten.
- Neue Fassung von § 27a: Ausnahmen von den Schonzeiten.
Dachs seit 2022 mit eigener Zeit
Bis 29. April 2022 galt für Dachse und Füchse gemeinsam die Zeit vom 1. Juli bis 28. Februar.12 Seit 1. Mai 2022 hat der Dachs eine eigene Schusszeit bis 31. Jänner, dazu kam eine Zeit für Jungdachse ab 1. Mai.1
Alle anderen Zeilen in § 27 sind in beiden Fassungen gleich geblieben.
Ausnahmeregeln seit September 2025
Seit 5. September 2025 gilt eine neu gefasste Ausnahmeregelung. Sie nennt Fristen, Voraussetzungen und das Verfahren und nimmt den Wolf ausdrücklich aus.10
Offene Punkte
Die Verordnung wurde auch nach 2022 mehrfach geändert, zuletzt betrifft das die Rotwildzonen (§ 25, Fassung ab 1. April 2026).6 Die Schusszeiten in § 27 blieben seit 1. Mai 2022 unverändert, soweit die Fassung im Rechtsinformationssystem das zeigt.
Das Rotwildmanagement kann die Praxis im Revier zusätzlich verändern. Wer in einer Rand- oder Kernzone jagt, schaut in die aktuellen Pläne zur Verordnung.
Was du für die Jagdprüfung wissen musst
Du musst die Schusszeiten nicht Tag für Tag auswendig lernen. Wichtig ist, dass du die Logik kennst: Schusszeit, Schonzeit, ganzjährige Schonung und Abschussplan.
Dazu gehören auch die Grundregeln der Weidgerechtigkeit, etwa das sichere Ansprechen vor dem Schuss und die Reihenfolge von Kitz und Muttertier.2
Mit unserem Prüfungstrainer für die Vorarlberger Jagdprüfung übst du solche Fragen mit Lösungen.
Die Übersicht der Schusszeiten weiter oben lässt sich direkt aus dem Browser ausdrucken.
Häufige Fragen
Wann ist Schusszeit in Vorarlberg?
Das hängt von der Wildart ab. Rehwild darf je nach Geschlecht und Alter zwischen 1. Mai und 31. Dezember bejagt werden, Rotwild zwischen 16. August und 31. Dezember. Schwarzwild hat keine Schonzeit.1
Welche Schonzeiten gelten in Vorarlberg?
Schonzeit ist alles außerhalb der Schusszeit nach § 27. Dazu kommen Tiere, die nach § 26 das ganze Jahr geschont sind, zum Beispiel Wildgänse, Rabenvögel, Baummarder und Hirsche der Klasse IIa.14
Wann beginnt die Schusszeit auf den Rehbock in Vorarlberg?
Mehrjährige Rehböcke dürfen vom 1. Juni bis 15. Oktober bejagt werden. Bockjährlinge sind früher dran, sie dürfen schon ab 1. Mai geschossen werden.1
Wann ist Schonzeit für Rehe?
Für Schmalgeißen, Bockjährlinge und nichtführende Geißen endet die Schusszeit am 31. Dezember und beginnt am 1. Mai. Dazwischen ist Schonzeit. Für führende Geißen und Kitze beginnt sie erst am 16. August.1
Wann darf man Füchse schießen?
Füchse vom 1. Juli bis 28. Februar, Jungfüchse schon ab dem 1. Mai.1
Gibt es für Wildschweine eine Schonzeit in Vorarlberg?
Nein. Die Schusszeit für Schwarzwild läuft vom 1. April bis 31. März, also über das ganze Jagdjahr.18
Wann beginnt und endet das Jagdjahr?
Das Jagdjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März.8
Wann darf man Rotwild jagen?
Hirsche der Klasse I und IIb vom 16. August bis 15. November, Hirsche der Klasse III bis 30. November. Tiere und Kälber vom 1. Juni bzw. 1. Juli bis 31. Dezember. In Randzonen gelten eigene Zeiten.1
Wo finde ich die Schuss- und Schonzeiten als PDF?
Der amtliche Text steht im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter Landesrecht Vorarlberg, Jagdverordnung, § 27. Einen eigenen Download bieten wir nicht an. Du kannst aber die Übersicht auf dieser Seite aus dem Browser ausdrucken.1
Was ist der Unterschied zwischen Jagdzeit und Schusszeit?
In Vorarlberg ist der Rechtsbegriff Schusszeit. Im Alltag sprechen viele von Jagdzeit. Gemeint ist dasselbe: der Zeitraum, in dem die Wildart bejagt werden darf.1
Quellen
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 27 Schuss- und Schonzeit, Fassung vom 1.5.2022 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 19 Gebote bei der Ausübung der Jagd (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 31 Abschussplan, Fassung vom 28.11.2019 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 26 Ganzjährige Schonung, Fassung vom 28.11.2019 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdgesetz § 35 Wildbehandlungszonen (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 25 Einteilung der Wildbehandlungszonen, Fassung ab 1.4.2026 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdgesetz § 38 Erlassung der Abschusspläne, Fassung vom 16.7.2025 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdgesetz § 5 Jagdjahr (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 1 Wild, Fassung vom 1.5.2022 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 27a Ausnahmen, Fassung vom 5.9.2025 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdgesetz § 40 Hegeabschuss, Fassung ab 22.4.2026 (RIS) (ris.bka.gv.at)
- Land Vorarlberg, Jagdverordnung § 27 Schuss- und Schonzeit, Fassung 26.9.2008 bis 29.4.2022 (RIS) (ris.bka.gv.at)
Grundlage ist die Vorarlberger Jagdverordnung (LGBl. Nr. 24/1995) und das Vorarlberger Jagdgesetz (LGBl. Nr. 32/1988) in den jeweils zitierten Fassungen laut Rechtsinformationssystem des Bundes. § 27 gilt in der Fassung seit 1. Mai 2022.
Die Aussagen zu Dachs und Fuchs vor 2022 stammen aus der damals gültigen Fassung. Lücken im Verordnungstext sind im Abschnitt zur ganzjährigen Schonung benannt.
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