Frage 1001 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was versteht man unter Jagdrecht (§ 2):

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Antwortvorschlag zu Frage 1001

 Die Grundlage jeder Jagdausübung ist das Jagdrecht.  Das Jagdrecht ist mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden.  Das Jagdrecht umfasst das Recht das Wild zu hegen, zu jagen und sich anzueignen.
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