Frage 1002 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wer kann über das Jagdrecht verfügen (§ 2):
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Antwortvorschlag zu Frage 1002
Eigenjagd: Der Grundeigentümer kann über sein Jagdrecht nur verfügen als seine Grundstücke eine Eigenjagd bilden. Genossenschaftsjagd: Verfügung über das Jagdrecht an allen anderen Grundflächen kommt der Jagdgenossenschaft zu.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1003Unterschied Jagdverfügungsberechtigter/Jagdnutzungsberechtigter (§ 2):
- 1004Welche Grundsätze sind für die Ausübung des Jagdrechtes zu beachten (§ 3):
- 1005Was ist Wild und welche Wildarten kennen Sie (§ 4):
- 1006Wann beginnt ein Jagdjahr und wann endet es (§ 5):
- 1007Welche allgemeinen Erfordernisse kennen Sie an ein Jagdgebiet (§ 6):
- 1008Welche Grundflächen sind einem Jagdgebiet nicht anrechenbar (§ 6):