Frage 1002 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wer kann über das Jagdrecht verfügen (§ 2):

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Antwortvorschlag zu Frage 1002

 Eigenjagd: Der Grundeigentümer kann über sein Jagdrecht nur verfügen als seine Grundstücke eine Eigenjagd bilden.  Genossenschaftsjagd: Verfügung über das Jagdrecht an allen anderen Grundflächen kommt der Jagdgenossenschaft zu.
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