Frage 1007 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Welche allgemeinen Erfordernisse kennen Sie an ein Jagdgebiet (§ 6):
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Antwortvorschlag zu Frage 1007
Jedes Grundstück muss zu einem Jagdgebiet gehören. Ein Jagdgebiet muss aus zusammenhängenden Grundflächen bestehen. Die anrechenbare Fläche muss bei Genossenschaftsjagden mindestens 300 ha und bei Eigenjagden mindestens 115 ha betragen. Das Jagdgebiet darf keine weniger als 300 m breiten Schmalstellen aufweisen die mehr als dreimal so lang wie breit sind.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1008Welche Grundflächen sind einem Jagdgebiet nicht anrechenbar (§ 6):
- 1009Abrundung und Festlegung von Jagdgebieten (§ 9+10):
- 1010Was ist eine Jagdgenossenschaft und erklären sie deren Mitglieder und Organe (§ 11):
- 1011Was fällt Ihnen zur Vollversammlung einer Jagdgenossenschaft ein (§ 12):
- 1012Was fällt Ihnen zum Jagdausschuss einer Jagdgenossenschaft ein (§ 13):
- 1013Was fällt Ihnen zum Obmann einer Jagdgenossenschaft ein (§ 14):