Frage 1010 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was ist eine Jagdgenossenschaft und erklären sie deren Mitglieder und Organe (§ 11):

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Antwortvorschlag zu Frage 1010

 Die Eigentümer der anrechenbaren Grundflächen die zu ein und dem selben Genossenschaftsjagdgebiet gehören bilden eine Jagdgenossenschaft.  Auf Antrag der Jagdgenossenschaft hat die Behörde auch für mehre Jagdgenossenschaftsjagdgebiete eine Jagdgenossenschaft einzurichten.  Die Jagdgenossenschaft besitzen Rechtspersönlichkeit.  Sie hat sich eine Satzung zu geben, welche nähere Bestimmungen über die Wahl, die Aufgaben, die Geschäftsführung der Organe über ihre Einberufung die Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung zu enthalten hat.  Die Organe der Jagdgenossenschaft sind die Vollversammlung, der Jagdausschuss, der Obmann und die Rechnungsprüfer.
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