Frage 1010 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist eine Jagdgenossenschaft und erklären sie deren Mitglieder und Organe (§ 11):
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 1010
Die Eigentümer der anrechenbaren Grundflächen die zu ein und dem selben Genossenschaftsjagdgebiet gehören bilden eine Jagdgenossenschaft. Auf Antrag der Jagdgenossenschaft hat die Behörde auch für mehre Jagdgenossenschaftsjagdgebiete eine Jagdgenossenschaft einzurichten. Die Jagdgenossenschaft besitzen Rechtspersönlichkeit. Sie hat sich eine Satzung zu geben, welche nähere Bestimmungen über die Wahl, die Aufgaben, die Geschäftsführung der Organe über ihre Einberufung die Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung zu enthalten hat. Die Organe der Jagdgenossenschaft sind die Vollversammlung, der Jagdausschuss, der Obmann und die Rechnungsprüfer.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1011Was fällt Ihnen zur Vollversammlung einer Jagdgenossenschaft ein (§ 12):
- 1012Was fällt Ihnen zum Jagdausschuss einer Jagdgenossenschaft ein (§ 13):
- 1013Was fällt Ihnen zum Obmann einer Jagdgenossenschaft ein (§ 14):
- 1014Geschäftsführung, Jahresrechnung einer Jagdgenossenschaft (§ 15):
- 1015Aufsichtsbehördliche Maßnahmen bei Jagdgenossenschaften (§ 16):
- 1016Wer ist zur jagdlichen Nutzung eines Jagdgebietes zugelassen (§ 17):