Frage 1016 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wer ist zur jagdlichen Nutzung eines Jagdgebietes zugelassen (§ 17):
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Antwortvorschlag zu Frage 1016
Natürliche Personen die die Jagdkarte besitzen Juristische Personen und Personengesellschaften wenn sie einen Jagdverwalter bestellt haben Jagdgesellschaften (mehrere natürliche Personen die die Jagdkarte besitzen und juristische Personen mit Jagdverwalter können als Jagdgesellschaft ein Jagdgebiet übernehmen. Jedoch nur so viel Personen, dass auf je angefangene 100 ha anrechenbare Fläche eine Person entfällt. Die Gesellschafter haften für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen zur ungeteilten Hand) Jagdverfügungsberechtigte die einen Jagdverwalter bestellt haben
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1017Was ist ein Jagdleiter (§ 17):
- 1018Wer ist von der Jagdnutzung auszuschließen (max 5 Jahre; § 17):
- 1019Was ist ein Jagdverwalter (§ 19):
- 1020Was fällt Ihnen zur Verpachtung der Jagd ein (§ 20):
- 1021Wann kann ein Jagdpachtverhältnis vorzeitig beendet werden (§ 22):
- 1022Welche Berechtigungen zur Jagdausübung gibt es (§ 23 und § 24):