Frage 1022 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Welche Berechtigungen zur Jagdausübung gibt es (§ 23 und § 24):
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Antwortvorschlag zu Frage 1022
Die Vorarlberger Jagdkarte:
• Erlangt nur wer die jagdliche Eignung und die jagdliche Verlässlichkeit besitzt und für die Dauer der Gültigkeit der Jagdkarte eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
• Die Jagdkarte ist für mindestens 1 höchstens für 6 Jahre auszustellen und gilt für das ganze Land. Gästejagdkarte:
• Erlangt nur wer die jagdliche Verlässlichkeit besitzt und für die Dauer der Gültigkeit der Gästejagdkarte eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat.
• Die Gästejagdkarte darf nur für bestimmte Jagdgebiete eines Verwaltungsbezirkes auf die Dauer von höchstens einer Woche ausgestellt werden.
• Für die selbe Person darf höchstens dreimal im Jagdjahr eine Gästejagdkarte ausgestellt werden.
• Besitzer einer Gästejagdkarte dürfen nur in Begleitung des Jagdnutzungsberechtigten oder Jagdschutzorganes jagen. Jagderlaubnisschein:
• Der Jagdnutzungsberechtigte kann Personen die die jagdliche Eignung besitzen einen Jagderlaubnisschein ausstellen.
• Jagdnutzungsberechtigten haben ein Verzeichnis über die erteilten Jagderlaubnisse zu führen.
• Die Behörde kann die Erteilung von Jagderlaubnissen einschränken.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1023Wem ist die Jagdkarte bzw Gästejagdkarte auf Verlangen vorzuzeigen (§ 24):
- 1024Was wissen Sie über die jagdliche Eignung (§ 25):
- 1025Wer erfüllt die jagdlichen Verlässlichkeit nicht (§ 26):
- 1026Welche Gebote des Jagens kennen Sie (§ 27 und § 19 JVO):
- 1027Welche Verbote bei der Ausübung der Jagd kennen Sie (§20 JVO):
- 1028Wie schaut es mit dem Abschuss in Wintergattern und an Futterplätzen für Rotwild aus (§ 21 JVO):