Frage 1022 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Welche Berechtigungen zur Jagdausübung gibt es (§ 23 und § 24):

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Antwortvorschlag zu Frage 1022

 Die Vorarlberger Jagdkarte: • Erlangt nur wer die jagdliche Eignung und die jagdliche Verlässlichkeit besitzt und für die Dauer der Gültigkeit der Jagdkarte eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. • Die Jagdkarte ist für mindestens 1 höchstens für 6 Jahre auszustellen und gilt für das ganze Land.  Gästejagdkarte: • Erlangt nur wer die jagdliche Verlässlichkeit besitzt und für die Dauer der Gültigkeit der Gästejagdkarte eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. • Die Gästejagdkarte darf nur für bestimmte Jagdgebiete eines Verwaltungsbezirkes auf die Dauer von höchstens einer Woche ausgestellt werden. • Für die selbe Person darf höchstens dreimal im Jagdjahr eine Gästejagdkarte ausgestellt werden. • Besitzer einer Gästejagdkarte dürfen nur in Begleitung des Jagdnutzungsberechtigten oder Jagdschutzorganes jagen.  Jagderlaubnisschein: • Der Jagdnutzungsberechtigte kann Personen die die jagdliche Eignung besitzen einen Jagderlaubnisschein ausstellen. • Jagdnutzungsberechtigten haben ein Verzeichnis über die erteilten Jagderlaubnisse zu führen. • Die Behörde kann die Erteilung von Jagderlaubnissen einschränken.
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