Frage 1024 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was wissen Sie über die jagdliche Eignung (§ 25):
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Antwortvorschlag zu Frage 1024
Jagdlich geeignet ist: wer die Jagdprüfung erfolgreich abgelegt hat, eine gültige – aufgrund einer Jagdprüfung erlangte – Jagdkarte eines anderen Bundeslandes vorlegt, eine gültige – aufgrund einer Jagdprüfung erlangte – Jagdkarte eines EU-, EWR-Landes oder der Schweiz vorlegt, soferne er im jeweiligen Staat seinen Hauptwohnsitz hat, oder wer die Eignung durch die Anerkennung von Ausbildungen nachweist..
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1025Wer erfüllt die jagdlichen Verlässlichkeit nicht (§ 26):
- 1026Welche Gebote des Jagens kennen Sie (§ 27 und § 19 JVO):
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- 1028Wie schaut es mit dem Abschuss in Wintergattern und an Futterplätzen für Rotwild aus (§ 21 JVO):
- 1029Was fällt Ihnen zur Kirrung ein (§ 22 JVO):
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