Frage 1024 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was wissen Sie über die jagdliche Eignung (§ 25):

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Antwortvorschlag zu Frage 1024

Jagdlich geeignet ist:  wer die Jagdprüfung erfolgreich abgelegt hat,  eine gültige – aufgrund einer Jagdprüfung erlangte – Jagdkarte eines anderen Bundeslandes vorlegt,  eine gültige – aufgrund einer Jagdprüfung erlangte – Jagdkarte eines EU-, EWR-Landes oder der Schweiz vorlegt, soferne er im jeweiligen Staat seinen Hauptwohnsitz hat, oder  wer die Eignung durch die Anerkennung von Ausbildungen nachweist..
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