Frage 1028 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wie schaut es mit dem Abschuss in Wintergattern und an Futterplätzen für Rotwild aus (§ 21 JVO):

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Antwortvorschlag zu Frage 1028

 In Wildwintergattern ist nur der Abschuss von Kahlwild und nur durch das Jagdschutzorgan mit Bewilligung oder über Anordnung der Behörde erlaubt.  Während der Fütterungsperiode darf im Umkreis von 200 m an Futterplätzen für Rotwild nur weibliches Wild und Jungwild und nur vom Jagdschutzorgan erlegt werden.
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