Frage 1034 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was ist über die Wildfolge in fremdes Jagdgebiet zu berichten (§ 31):

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Antwortvorschlag zu Frage 1034

 Wenn Wild bei der Jagd verletzt wird und in fremdes Jagdgebiet übersetzt hat der Jäger den Jagdnutzungsberechtigten dieses Jagdgebietes zu verständigen.  Stimmt dieser zu hat der Jäger die Nachsuche nach dem verletzten Wild zu übernehmen. Der Jagdnutzungsberechtigte hat Anspruch auf das Wildbret.  Stimmt der Jagdnutzungsberechtigte nicht zu ist dieser selbst verpflichtet die Nachsuche sofort durchzuführen.  Derjenige der das Wild sucht bekommt dieses auf den Abschussplan angerechnet.
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