Frage 1034 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist über die Wildfolge in fremdes Jagdgebiet zu berichten (§ 31):
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Antwortvorschlag zu Frage 1034
Wenn Wild bei der Jagd verletzt wird und in fremdes Jagdgebiet übersetzt hat der Jäger den Jagdnutzungsberechtigten dieses Jagdgebietes zu verständigen. Stimmt dieser zu hat der Jäger die Nachsuche nach dem verletzten Wild zu übernehmen. Der Jagdnutzungsberechtigte hat Anspruch auf das Wildbret. Stimmt der Jagdnutzungsberechtigte nicht zu ist dieser selbst verpflichtet die Nachsuche sofort durchzuführen. Derjenige der das Wild sucht bekommt dieses auf den Abschussplan angerechnet.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
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