Frage 1040 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wie erfolgt der zeitliche Ablauf der Abschussplanung (§ 38):
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 1040
Bis zum 31. März jeden zweiten Jahres hat die Landesregierung mit Verordnung für jeden Rotwildraum den Mindestabschuss an Rotwild aufgeteilt nach Geschlechtern und Altersklassen und auf die einzelnen Wildregionen festzulegen. (Planungsperiode: zwei Jahre). Die Behörde hat spätestens im April jedes zweiten Jahres für jede Wildregion eine Abschussplanbesprechung durchzuführen auf der die Jagdverfügungsberechtigten, Jagdnutzungsberechtigten, Jagdschutzorgane, Gemeinden, der forsttechnische Dienst der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie die Waldaufseher einzuladen sind (Ausnahme Gams- und Steinwild bis Ende Juli, wenn es die Umstände, wie Schneelage, erfordern). Die Behörde hat bis zum 30. April jedes zweiten Jahres mit Verordnung für jede Wildregion einen Abschussplan zu erlassen, der die einzelnen Wildarten nach Geschlechtern und Altersklassen, in Mindest- und Höchstabschüsse, aufgeteilt je Jagdgebiet zu enthalten hat.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1041Was versteht man unter Hegeabschuss (§ 40):
- 1042Was versteht man unter einem Schadwildabschuss (§ 41):
- 1043Wann liegen waldgefährdende Wildschäden vor (§ 49):
- 1044Wie bzw wo durch erfolgt die Abschusskontrolle (§ 42):
- 1045Was ist ein Kontrollorgan (§ 42):
- 1046Was gibt es zur Wildfütterung zu sagen (§ 43):