Frage 1044 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wie bzw wo durch erfolgt die Abschusskontrolle (§ 42):
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Antwortvorschlag zu Frage 1044
Der Jagdnutzungsberechtigte hat über das erlegte oder eingefangene Wild sowie über das aufgefundene Fallwild eine Abschussliste zu führen. Welche bis zum 10. April der Behörde zu übermitteln ist. Jeder Abschuss von Wild, welches dem Abschussplan unterliegt ist innerhalb einer Woche der Behörde schriftlich zu melden. Schalenwild, ausgenommen männliche Tiere die älter als ein Jahr sind, sofern es sich nicht um vor dem 1. August erlegtes einjähriges Rotwild handelt, sowie weibliches Gams- und Steinwild, sind einem Kontrollorgan jener Wildregion vorzugeigen, der die bestellende Gemeinde angehört. Für Schalenwild welches nicht vorgezeigt werden muss findet die Überprüfung der Abschussmeldungen an Hand der Hegeschau statt.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1045Was ist ein Kontrollorgan (§ 42):
- 1046Was gibt es zur Wildfütterung zu sagen (§ 43):
- 1047Was fällt Ihnen zu Futterplätzen ein (§ 44):
- 1048Was wissen Sie über Wildwintergatter (§ 45):
- 1049Was wissen Sie über die Fütterung des Rotwildes (§ 35 JVO):
- 1050Was wissen Sie über die Fütterung des Rehwildes (§ 36 JVO):