Frage 1044 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wie bzw wo durch erfolgt die Abschusskontrolle (§ 42):

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Antwortvorschlag zu Frage 1044

 Der Jagdnutzungsberechtigte hat über das erlegte oder eingefangene Wild sowie über das aufgefundene Fallwild eine Abschussliste zu führen. Welche bis zum 10. April der Behörde zu übermitteln ist.  Jeder Abschuss von Wild, welches dem Abschussplan unterliegt ist innerhalb einer Woche der Behörde schriftlich zu melden.  Schalenwild, ausgenommen  männliche Tiere die älter als ein Jahr sind, sofern es sich nicht um vor dem 1. August erlegtes einjähriges Rotwild handelt,  sowie weibliches Gams- und Steinwild, sind einem Kontrollorgan jener Wildregion vorzugeigen, der die bestellende Gemeinde angehört.  Für Schalenwild welches nicht vorgezeigt werden muss findet die Überprüfung der Abschussmeldungen an Hand der Hegeschau statt.
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