Frage 1045 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist ein Kontrollorgan (§ 42):
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 1045
In jeder Gemeinde sind vom Bürgermeister unbefangene, vertrauenswürdige und sachkundige Personen die leicht erreichbar sind als Kontrollorgane zu bestellen. Deren Aufgabe ist es, erlegtes Schalenwild mit Ausnahme männlicher Tiere die älter als ein Jahr sind, hinsichtlich der Richtigkeit der Abschussmeldung zu überprüfen und zu bestätigen, das Wild zu kennzeichnen und in einem Tagebuch den Abschuss zu verzeichnen.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1046Was gibt es zur Wildfütterung zu sagen (§ 43):
- 1047Was fällt Ihnen zu Futterplätzen ein (§ 44):
- 1048Was wissen Sie über Wildwintergatter (§ 45):
- 1049Was wissen Sie über die Fütterung des Rotwildes (§ 35 JVO):
- 1050Was wissen Sie über die Fütterung des Rehwildes (§ 36 JVO):
- 1051Was wissen Sie über das Aussetzen jagdgebietsfremden Wildes und das Einfangen von Wild (§ 46):