Frage 1048 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was wissen Sie über Wildwintergatter (§ 45):

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

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Antwortvorschlag zu Frage 1048

 Um Wildschäden zu vermeiden kann auf Antrag der Hegegemeinschaft, mit Zustimmung des Grundeigentümers und mit Bewilligung der Behörde ein Wildwintergatter errichtet und betrieben werden.  Der Jagdverfügungsberechtigte ist vorher anzuhören.  Beginn und Ende der jährlichen Wintergatterung sind der Behörde vorher anzuzeigen.  Bewilligung erlischt wenn die Wintergatterung zweimal hintereinander unterbleibt.
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