Frage 1048 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was wissen Sie über Wildwintergatter (§ 45):
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Antwortvorschlag zu Frage 1048
Um Wildschäden zu vermeiden kann auf Antrag der Hegegemeinschaft, mit Zustimmung des Grundeigentümers und mit Bewilligung der Behörde ein Wildwintergatter errichtet und betrieben werden. Der Jagdverfügungsberechtigte ist vorher anzuhören. Beginn und Ende der jährlichen Wintergatterung sind der Behörde vorher anzuzeigen. Bewilligung erlischt wenn die Wintergatterung zweimal hintereinander unterbleibt.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
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