Frage 1052 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was fällt Ihnen zu Jagdhunden ein (§ 47):
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Antwortvorschlag zu Frage 1052
Für jedes Jagdgebiet muss ein geeigneter Jagdhund zur Verfügung stehen.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
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- 1054Was gibt es zu Vergleichsflächen zu berichten (§§ 49 und 37 JVO):
- 1055Was wissen Sie über Jagdschutzorgane (§ 51):
- 1056Welches sind die Voraussetzungen für die Bestellung zum Jagdschutzorgan (§ 53):
- 1057Welche Aufgaben hat ein Jagdschutzorgan (§ 53):
- 1058Welche Befugnisse hat ein Jagdschutzorgan (§ 53):