Frage 1057 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Welche Aufgaben hat ein Jagdschutzorgan (§ 53):

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 1057

 Das Jagdschutzorgan hat das Jagdgebiet regelmäßig zu begehen und zu beobachten.  Er ist verpflichtet der Behörde, dem Jagdverfügungsberechtigten sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch der Hegegemeinschaft auf Verlangen Auskunft über seine Beobachtungen zu geben.  Wildschäden und sonstige Vorkommnisse sind unverzüglich der Behörde und dem Jagdverfügungsberechtigten zu melden.  Das Jagdschutzorgan hat den Jagdnutzungsberechtigten in jagdwirtschaftlichen Belangen zu beraten und auf das jagdrechtliche Verhalten hinzuweisen.  Bei Gefahr in Verzug hat das Jagdschutzorgan im Namen des Jagdnutzungsberechtigten die erforderlichen Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen durchzuführen (zB Abschüsse).
Weiter zu Frage ›