Frage 1059 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was wissen Sie über die Einrichtung und die Organe einer Hegegemeinschaft (§ 54):

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 1059

 Für jede Wildregion im Bereich einer Kern- und Randzone für Rotwild besteht eine Hegegemeinschaft, die durch die Jagdnutzungsberechtigten gebildet wird.  Die Hegegemeinschaft besitzt Rechtspersönlichkeit, ihre Organe sind die Mitgliederversammlung, der Obmann, die Rechnungsprüfer und eventuell ein Ausschuss (zur Mitwirkung bei der Durchführung der Beschlüsse der Hegegemeinschaft; neben Obmann und Obmannstellvertreter höchstens drei weitere Mitglieder).  Die Hegegemeinschaft untersteht der Aufsicht der Behörde.
Weiter zu Frage ›