Frage 1059 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was wissen Sie über die Einrichtung und die Organe einer Hegegemeinschaft (§ 54):
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Antwortvorschlag zu Frage 1059
Für jede Wildregion im Bereich einer Kern- und Randzone für Rotwild besteht eine Hegegemeinschaft, die durch die Jagdnutzungsberechtigten gebildet wird. Die Hegegemeinschaft besitzt Rechtspersönlichkeit, ihre Organe sind die Mitgliederversammlung, der Obmann, die Rechnungsprüfer und eventuell ein Ausschuss (zur Mitwirkung bei der Durchführung der Beschlüsse der Hegegemeinschaft; neben Obmann und Obmannstellvertreter höchstens drei weitere Mitglieder). Die Hegegemeinschaft untersteht der Aufsicht der Behörde.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1060Welche Aufgaben hat eine Hegegemeinschaft (§ 54):
- 1061Wer sind die Mitglieder einer Mitgliederversammlung, und wie wird das Stimmrecht ausgeübt und wann ist eine Mitgliederversammlung beschlussfähig (Hegegemeinschaften § 55):
- 1062Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung (Hegegemeinschaft § 55):
- 1063Was wissen Sie über den Obmann einer Hegegemeinschaft (§ 56):
- 1064Aufsichtsbehördliche Maßnahmen bei Hegegemeinschaften (§ 58):
- 1065Was ist ein Jagdschaden (§ 59):