Frage 1065 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist ein Jagdschaden (§ 59):
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Antwortvorschlag zu Frage 1065
Schaden der bei der Ausübung der Jagd vom Jagdnutzungsberechtigten, seinen Hilfskräften, den Jagdgästen oder von Jagdhunden an Grundstücken, an noch nicht eingebrachten Früchten, sowie an Haustieren verursacht wird.
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