Frage 1066 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist ein Wildschaden (§ 59):
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Antwortvorschlag zu Frage 1066
Schaden der durch das Schalenwild am Bewuchs sowie durch Hasen und Dachse an Feldfrüchten verursacht wird.
- Wildschäden in Gemüse und Ziergärten und Baumschulen sind nur zu ersetzen, wenn die Schädigung erfolgte obwohl vom Geschädigten Vorkehrungen getroffen worden waren (Grundeigentümer kann vom Jagdnutzungsberechtigten die Beistellung geeigneter Mittel zum Schutz einzelner Pflanzen verlangen – kommt er diesem Verlangen nach, ist er vom Schadenersatz befreit, wenn diese Mittel nicht oder nicht fachgerecht angebracht worden sind).
- Kein Wildschaden liegt vor, wenn der Geschädigte die vom Jagdnutzungsberechtigten zur Abwehr von Wildschäden getroffenen Maßnahmen unwirksam macht.
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