Frage 1003 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Unterschied Jagdverfügungsberechtigter/Jagdnutzungsberechtigter (§ 2):

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Antwortvorschlag zu Frage 1003

Jagdverfügungsberechtigter ist der der über ein Jagdrecht verfügt (entweder Eigenjagdberechtigter oder Jagdgenossenschaft). Diese müssen ihr Jagdgebiet entweder selbst jagdlich nutzen oder die Jagdrechtsnutzung an einen Pächter (Jagdnutzungsberechtigten) übertragen.
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