Frage 1003 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Unterschied Jagdverfügungsberechtigter/Jagdnutzungsberechtigter (§ 2):
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Antwortvorschlag zu Frage 1003
Jagdverfügungsberechtigter ist der der über ein Jagdrecht verfügt (entweder Eigenjagdberechtigter oder Jagdgenossenschaft). Diese müssen ihr Jagdgebiet entweder selbst jagdlich nutzen oder die Jagdrechtsnutzung an einen Pächter (Jagdnutzungsberechtigten) übertragen.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1004Welche Grundsätze sind für die Ausübung des Jagdrechtes zu beachten (§ 3):
- 1005Was ist Wild und welche Wildarten kennen Sie (§ 4):
- 1006Wann beginnt ein Jagdjahr und wann endet es (§ 5):
- 1007Welche allgemeinen Erfordernisse kennen Sie an ein Jagdgebiet (§ 6):
- 1008Welche Grundflächen sind einem Jagdgebiet nicht anrechenbar (§ 6):
- 1009Abrundung und Festlegung von Jagdgebieten (§ 9+10):