Frage 1005 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist Wild und welche Wildarten kennen Sie (§ 4):
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Antwortvorschlag zu Frage 1005
Als Wild gelten wildlebende Tiere: Schalenwild (Rot-, Gams-, Reh-, Stein-, Schwarzwild), Niederwild (Hase, Kaninchen, Murmeltier) Raubwild (Dachs, Fuchs, Marder, Iltis, Hermelin, Wiesel) Federwild (Auerwild, Birkwild, Rebhuhn, Fasan, Wildenten, Wildgänse)
Tiere die in Tiergärten, Wildparks und Wildgattern gehalten werden gelten als nicht wildlebend.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1006Wann beginnt ein Jagdjahr und wann endet es (§ 5):
- 1007Welche allgemeinen Erfordernisse kennen Sie an ein Jagdgebiet (§ 6):
- 1008Welche Grundflächen sind einem Jagdgebiet nicht anrechenbar (§ 6):
- 1009Abrundung und Festlegung von Jagdgebieten (§ 9+10):
- 1010Was ist eine Jagdgenossenschaft und erklären sie deren Mitglieder und Organe (§ 11):
- 1011Was fällt Ihnen zur Vollversammlung einer Jagdgenossenschaft ein (§ 12):