Frage 1008 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Welche Grundflächen sind einem Jagdgebiet nicht anrechenbar (§ 6):

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Antwortvorschlag zu Frage 1008

 Geschlossene Siedlungsgebiete (jene Teile des Gemeindegebietes in welchen sich aufgrund der dichten Bebauung und der damit verbundenen Störungen kein Schalenwild aufhält - Bgm muss diese ausweisen).  Gebäude- und Betriebsanlagen (Höfe, Hausgärten, Parkplätze, Friedhöfe).  Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen und Eisenbahntrassen.  Grundflächen die so eingezäunt sind, dass Schalenwild nicht eindringen kann (ausgenommen Waldflächen die zum Schutz gegen Wildschäden vorübergehend eingezäunt sind).
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