Frage 1008 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Welche Grundflächen sind einem Jagdgebiet nicht anrechenbar (§ 6):
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 1008
Geschlossene Siedlungsgebiete (jene Teile des Gemeindegebietes in welchen sich aufgrund der dichten Bebauung und der damit verbundenen Störungen kein Schalenwild aufhält - Bgm muss diese ausweisen). Gebäude- und Betriebsanlagen (Höfe, Hausgärten, Parkplätze, Friedhöfe). Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen und Eisenbahntrassen. Grundflächen die so eingezäunt sind, dass Schalenwild nicht eindringen kann (ausgenommen Waldflächen die zum Schutz gegen Wildschäden vorübergehend eingezäunt sind).
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1009Abrundung und Festlegung von Jagdgebieten (§ 9+10):
- 1010Was ist eine Jagdgenossenschaft und erklären sie deren Mitglieder und Organe (§ 11):
- 1011Was fällt Ihnen zur Vollversammlung einer Jagdgenossenschaft ein (§ 12):
- 1012Was fällt Ihnen zum Jagdausschuss einer Jagdgenossenschaft ein (§ 13):
- 1013Was fällt Ihnen zum Obmann einer Jagdgenossenschaft ein (§ 14):
- 1014Geschäftsführung, Jahresrechnung einer Jagdgenossenschaft (§ 15):