Frage 1013 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was fällt Ihnen zum Obmann einer Jagdgenossenschaft ein (§ 14):

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Antwortvorschlag zu Frage 1013

 Der Obmann und sein Stellvertreter werden aus der Mitte des Jagdausschusses gewählt.  Der Obmann vertritt die Jagdgenossenschaft.  Er hat die Vollversammlung und Sitzungen des Jagdausschusses einzuberufen und zu leiten.  Urkunden sind vom Obmann und einem weiteren Mitglied des Ausschusses zu fertigen.  Die Wahl und die Abberufung des Obmannes und seines Stellvertreters sind der Behörde anzuzeigen.
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