Frage 1017 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist ein Jagdleiter (§ 17):
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Antwortvorschlag zu Frage 1017
Wenn die jagdliche Nutzung durch eine Jagdgesellschaft (mehrere natürliche Personen die die Jagdkarte besitzen und juristische Personen mit Jagdverwalter ein Jagdgebiet übernehmen) erfolgt, hat diese Gesellschaft aus dem Kreis ihrer Mitglieder bzw Jagdverwalter einen Jagdleiter zu bestellen. Der Jagdleiter ist der Behörde gegenüber verantwortlich.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1018Wer ist von der Jagdnutzung auszuschließen (max 5 Jahre; § 17):
- 1019Was ist ein Jagdverwalter (§ 19):
- 1020Was fällt Ihnen zur Verpachtung der Jagd ein (§ 20):
- 1021Wann kann ein Jagdpachtverhältnis vorzeitig beendet werden (§ 22):
- 1022Welche Berechtigungen zur Jagdausübung gibt es (§ 23 und § 24):
- 1023Wem ist die Jagdkarte bzw Gästejagdkarte auf Verlangen vorzuzeigen (§ 24):