Frage 1021 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wann kann ein Jagdpachtverhältnis vorzeitig beendet werden (§ 22):
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Antwortvorschlag zu Frage 1021
Der Jagdpächter stirbt, oder - im Falle von juristischen Personen oder Personengesellschaften - aufgelöst wird. Der Jagdpächter verliert die Voraussetzungen für die Jagdnutzung (§ 17 Abs 2). Der Jagdpachtvertrag wird einvernehmlich oder aus einem wichtigen Grund aufgelöst (Jagdpächter leistet den Ersatz für Jagd- und Wildschaden nicht innerhalb eines Monats nach schriftlicher Mahnung oder er weicht vom Abschussplan mehrfach wesentlich ab).
- Wenn ein Mitpächter aus dem Jagdpachtverhältnis ausscheidet treten die übrigen Mitpächter in seine Rechte und Pflichten ein.
- Jagdverfügungsberechtigte hat die Behörde von der vorzeitigen Beendigung des Jagdpachtverhältnisses unverzüglich schriftlich zu verständigen.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1022Welche Berechtigungen zur Jagdausübung gibt es (§ 23 und § 24):
- 1023Wem ist die Jagdkarte bzw Gästejagdkarte auf Verlangen vorzuzeigen (§ 24):
- 1024Was wissen Sie über die jagdliche Eignung (§ 25):
- 1025Wer erfüllt die jagdlichen Verlässlichkeit nicht (§ 26):
- 1026Welche Gebote des Jagens kennen Sie (§ 27 und § 19 JVO):
- 1027Welche Verbote bei der Ausübung der Jagd kennen Sie (§20 JVO):