Frage 1023 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wem ist die Jagdkarte bzw Gästejagdkarte auf Verlangen vorzuzeigen (§ 24):

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Antwortvorschlag zu Frage 1023

 den Organen der Behörde  den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes  den Jagdnutzungsberechtigten  den Jagdschutzorganen und  den Jagdverfügungsberechtigten
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