Frage 1023 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wem ist die Jagdkarte bzw Gästejagdkarte auf Verlangen vorzuzeigen (§ 24):
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Antwortvorschlag zu Frage 1023
den Organen der Behörde den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Jagdnutzungsberechtigten den Jagdschutzorganen und den Jagdverfügungsberechtigten
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1024Was wissen Sie über die jagdliche Eignung (§ 25):
- 1025Wer erfüllt die jagdlichen Verlässlichkeit nicht (§ 26):
- 1026Welche Gebote des Jagens kennen Sie (§ 27 und § 19 JVO):
- 1027Welche Verbote bei der Ausübung der Jagd kennen Sie (§20 JVO):
- 1028Wie schaut es mit dem Abschuss in Wintergattern und an Futterplätzen für Rotwild aus (§ 21 JVO):
- 1029Was fällt Ihnen zur Kirrung ein (§ 22 JVO):