Frage 1025 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wer erfüllt die jagdlichen Verlässlichkeit nicht (§ 26):

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Antwortvorschlag zu Frage 1025

Diese mangelt Personen:  die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,  die aus Gründen der Gesundheit oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht geeignet sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen,  die wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen die Freiheit oder Leib und Leben unter Gebrauch von Schusswaffen oder wegen Diebstahls, Veruntreuung, Eingriffe in fremdes Jagd- oder Fischereirecht, Tierquälerei, Betruges oder Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt sind,  Entzug bis zu 10 Jahren  gegen die ein Waffenverbot besteht,  die wegen einer vorsätzlich begangenen Übertretung oder in den letzten 5 Jahren mehr als zweimal wegen fahrlässig begangener Übertretungen des Jagdgesetzes oder des Tierschutzgesetzes bestraft worden sind.  Entzug bis zu 5 Jahren
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