Frage 1025 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wer erfüllt die jagdlichen Verlässlichkeit nicht (§ 26):
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Antwortvorschlag zu Frage 1025
Diese mangelt Personen: die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die aus Gründen der Gesundheit oder einer sonstigen Beeinträchtigung nicht geeignet sind, ein Jagdgewehr sicher zu führen, die wegen eines Verbrechens oder Vergehens gegen die Freiheit oder Leib und Leben unter Gebrauch von Schusswaffen oder wegen Diebstahls, Veruntreuung, Eingriffe in fremdes Jagd- oder Fischereirecht, Tierquälerei, Betruges oder Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe von mehr als 180 Tagessätzen verurteilt sind, Entzug bis zu 10 Jahren gegen die ein Waffenverbot besteht, die wegen einer vorsätzlich begangenen Übertretung oder in den letzten 5 Jahren mehr als zweimal wegen fahrlässig begangener Übertretungen des Jagdgesetzes oder des Tierschutzgesetzes bestraft worden sind. Entzug bis zu 5 Jahren
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