Frage 1030 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wo darf die Jagd nicht ausgeübt werden (§ 23 JVO):
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Antwortvorschlag zu Frage 1030
in Friedhöfen, allgemein zugänglichen Parkanlagen, Bundes-, Landes- und Gemeindestrassen
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1031Was fällt Ihnen zum Grundeigentum und Jagdnutzung ein (§ 28):
- 1032Was fällt Ihnen zu Jagdeinrichtungen ein (§ 29):
- 1033Was fällt Ihnen zum Begriff Jägernotweg ein (§ 30):
- 1034Was ist über die Wildfolge in fremdes Jagdgebiet zu berichten (§ 31):
- 1035Wie haben jagdfremde Personen sich im Jagdgebiet zu verhalten (§ 32):
- 1036Was gibt es für Sperrgebiete und Wildruhezonen und welche Konsequenzen haben diese (§ 33):