Frage 1019 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was ist ein Jagdverwalter (§ 19):
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Antwortvorschlag zu Frage 1019
Wenn Jagdverfügungsberechtigte das Jagdgebiet selber nutzen oder Juristische Personen oder Personengesellschaften das Jagdgebiet nutzen, müssen sie einen Jagdverwalter bestellen. Jagdverwalter kann nur sein, wer die Jagdkarte besitzt.
Der Jagdverwalter ist der Behörde gegenüber verantwortlich und hat die Aufgaben wahrzunehmen die dem Jagdnutzungsberechtigten obliegen.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1020Was fällt Ihnen zur Verpachtung der Jagd ein (§ 20):
- 1021Wann kann ein Jagdpachtverhältnis vorzeitig beendet werden (§ 22):
- 1022Welche Berechtigungen zur Jagdausübung gibt es (§ 23 und § 24):
- 1023Wem ist die Jagdkarte bzw Gästejagdkarte auf Verlangen vorzuzeigen (§ 24):
- 1024Was wissen Sie über die jagdliche Eignung (§ 25):
- 1025Wer erfüllt die jagdlichen Verlässlichkeit nicht (§ 26):