Frage 1018 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wer ist von der Jagdnutzung auszuschließen (max 5 Jahre; § 17):
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Antwortvorschlag zu Frage 1018
Personen die den Mindestabschuss in den letzten 5 Jahren mehr als einmal wesentlich unterschritten haben und nicht nachweisen können, dass der Abschuss nicht möglich war. Trotz Aufforderung durch die Behörde der Verpflichtung einen Jagdverwalter oder ein Jagdschutzorgan zu bestellen nicht nachgekommen sind. Personen die in den letzten 5 Jahren mehr als einmal wegen einschlägigen Übertretungen bestraft worden sind.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1019Was ist ein Jagdverwalter (§ 19):
- 1020Was fällt Ihnen zur Verpachtung der Jagd ein (§ 20):
- 1021Wann kann ein Jagdpachtverhältnis vorzeitig beendet werden (§ 22):
- 1022Welche Berechtigungen zur Jagdausübung gibt es (§ 23 und § 24):
- 1023Wem ist die Jagdkarte bzw Gästejagdkarte auf Verlangen vorzuzeigen (§ 24):
- 1024Was wissen Sie über die jagdliche Eignung (§ 25):