Frage 1018 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wer ist von der Jagdnutzung auszuschließen (max 5 Jahre; § 17):

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Antwortvorschlag zu Frage 1018

 Personen die den Mindestabschuss in den letzten 5 Jahren mehr als einmal wesentlich unterschritten haben und nicht nachweisen können, dass der Abschuss nicht möglich war.  Trotz Aufforderung durch die Behörde der Verpflichtung einen Jagdverwalter oder ein Jagdschutzorgan zu bestellen nicht nachgekommen sind.  Personen die in den letzten 5 Jahren mehr als einmal wegen einschlägigen Übertretungen bestraft worden sind.
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