Frage 1012 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was fällt Ihnen zum Jagdausschuss einer Jagdgenossenschaft ein (§ 13):

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit dem amtlichen Antwortvorschlag.

Antwortvorschlag anzeigen

Antwortvorschlag zu Frage 1012

 Der Jagdausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.  Ein Mitglied ist von der Gemeindevertretung zu entsenden. (Gemeindevertreter jener Gemeinde auf die der größte Gebietsanteil entfällt, wenn das Jagdgenossenschaftsgebiet sich über mehre Gemeinden erstreckt.)  Die Mitglieder des Jagdausschusses werden auf 6 Jahre gewählt und zwar aus dem Kreis der Jagdgenossenschaftsmitglieder.  Zur Vertretung verhinderter oder ausgeschiedener Jagdausschussmitglieder sind Ersatzmitglieder mindestens in gleicher Anzahl zu bestellen.  Der Jagdausschuss besorgt alle Angelegenheiten die nicht der Vollversammlung oder dem Obmann vorbehalten sind.  Beträgt die Zahl der Jagdgenossenschaftsmitglieder weniger als 10 sind die Aufgaben des Jagdausschusses von der Vollversammlung wahrzunehmen.
Weiter zu Frage ›