Frage 1058 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Welche Befugnisse hat ein Jagdschutzorgan (§ 53):

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Antwortvorschlag zu Frage 1058

 Personen, welche im Verdacht stehen ein jagdrechtliche Übertretung begangen zu haben, darf das Jagdschutzorgan zum Nachweis ihrer Identität auffordern.  Das Jagdschutzorgan darf Personen festnehmen, die er jagend oder mit Jagdbeute antrifft, wenn sie ihm unbekannt sind, sich nicht ausweisen und ihre Identität auch sonst nicht feststellbar ist.  Das Jagdschutzorgan darf Personen die sich der Festnahme über sein Jagdgebiet hinaus durch Flucht entziehen verfolgen und außerhalb des Jagdgebietes festnehmen.  Gegenstände die im Besitz von Personen, die das Gesetz übertreten haben gefunden werden, kann er beschlagnahmen und Behältnisse und Transportmittel durchsuchen.  Das Jagdschutzorgan hat festgenommene Personen und beschlagnahmte Gegenstände der Behörde oder einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu übergeben.  Das Jagdschutzorgan darf in Ausübung seines Dienstes eine Faustfeuerwaffe tragen und im Falle von Notwehr Gebrauch davon machen.
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