Frage 1058 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Welche Befugnisse hat ein Jagdschutzorgan (§ 53):
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Antwortvorschlag zu Frage 1058
Personen, welche im Verdacht stehen ein jagdrechtliche Übertretung begangen zu haben, darf das Jagdschutzorgan zum Nachweis ihrer Identität auffordern. Das Jagdschutzorgan darf Personen festnehmen, die er jagend oder mit Jagdbeute antrifft, wenn sie ihm unbekannt sind, sich nicht ausweisen und ihre Identität auch sonst nicht feststellbar ist. Das Jagdschutzorgan darf Personen die sich der Festnahme über sein Jagdgebiet hinaus durch Flucht entziehen verfolgen und außerhalb des Jagdgebietes festnehmen. Gegenstände die im Besitz von Personen, die das Gesetz übertreten haben gefunden werden, kann er beschlagnahmen und Behältnisse und Transportmittel durchsuchen. Das Jagdschutzorgan hat festgenommene Personen und beschlagnahmte Gegenstände der Behörde oder einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes zu übergeben. Das Jagdschutzorgan darf in Ausübung seines Dienstes eine Faustfeuerwaffe tragen und im Falle von Notwehr Gebrauch davon machen.
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