Frage 1061 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wer sind die Mitglieder einer Mitgliederversammlung, und wie wird das Stimmrecht ausgeübt und wann ist eine Mitgliederversammlung beschlussfähig (Hegegemeinschaften § 55):

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Antwortvorschlag zu Frage 1061

 Der Mitgliederversammlung gehören die Jagdnutzungsberechtigten der in einer Hegegemeinschaft zusammengefassten Jagdgebiete an.  Jedem Mitglied kommen auf je angefangene 500 ha anrechenbare Fläche ein Stimme, höchstens jedoch vier Stimmen zu.  Das Stimmrecht ist persönlich oder durch schriftliche Bevollmächtigte auszuüben (bei Jagdgesellschaften ein Mitglied durch den Jagdleiter).  Die Mitgliederversammlung ist bei Bedarf einzuberufen oder wenn dies von einem Viertel der Mitglieder oder von Mitgliedern die ein Viertel aller Stimmen auf sich vereinigen, verlangt wird.  Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder mindestens eine Woche vorher unter Angabe des Ortes und des Beginnes der Versammlung sowie der Tagesordnung eingeladen worden sind und mindestens die Hälfte aller Stimmen vertreten ist.  Eine halbe nach Beginn der Versammlung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, unabhängig von der Anzahl der vertretenden Stimmen, wenn auf diese Rechtsfolge in der Einladung ausdrücklich hingewiesen worden ist.  Für einen Beschluss ist die einfache Mehrheit der Stimmen erforderlich.
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