Frage 1056 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Welches sind die Voraussetzungen für die Bestellung zum Jagdschutzorgan (§ 53):

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Antwortvorschlag zu Frage 1056

 Österreichischer Staatsbürger  Jagdkarte  Verlässlich und körperlich und geistig geeignet  Zeitlich und aufgrund der Lage des Wohnsitzes imstande, seinen Dienst ordnungsgemäß zu versehen  abgelegte Jagdschutzprüfung Ein Jagdschutzorgan darf nicht für mehr als 1800 ha anrechenbare Fläche zuständig sein, ausser es handelt sich um ein vollbeschäftigtes Jagdschutzorgan oder es fallen Aufgaben nur in geringem Umfang an.
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