Frage 1050 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was wissen Sie über die Fütterung des Rehwildes (§ 36 JVO):
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Antwortvorschlag zu Frage 1050
Die Fütterung des Rehwildes ist auf die Rotwildbewirtschaftung abzustimmen. Keine Unterbrechung der Fütterung. Gleichbleibende Futterzusammensetzung während der Fütterungsperiode. Rehwildfütterungen sind in Gebieten mit Rotwildvorkommen rotwildsicher einzuzäunen.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
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