Frage 1043 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Wann liegen waldgefährdende Wildschäden vor (§ 49):
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Antwortvorschlag zu Frage 1043
Wenn das Wild durch Verbiss, Verfegen oder Schälen im Waldbestand ausgedehnte Blößen verursacht, auf größeren Flächen die gesunde Entwicklung des Waldes unmöglich macht oder verschlechtert, die Wiederbewaldung oder Neubewaldung verhindert, die Naturverjüngung nicht aufkommen lässt, eine standortgemäße Mischung von Baumarten verhindert.
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