Frage 1043 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Wann liegen waldgefährdende Wildschäden vor (§ 49):

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Antwortvorschlag zu Frage 1043

Wenn das Wild durch Verbiss, Verfegen oder Schälen  im Waldbestand ausgedehnte Blößen verursacht,  auf größeren Flächen die gesunde Entwicklung des Waldes unmöglich macht oder verschlechtert,  die Wiederbewaldung oder Neubewaldung verhindert,  die Naturverjüngung nicht aufkommen lässt,  eine standortgemäße Mischung von Baumarten verhindert.
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