Frage 1039 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was wissen Sie über die Abschussplanung (§ 37):
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Antwortvorschlag zu Frage 1039
Ziel der Abschussplanung ist es einen dem §3 entsprechenden Wildstand zu erreichen und zu erhalten. Die Abschussplanung erfolgt für das Rot-, Reh-, Gams-, Steinwild undMurmeltiere. Die Ebenen der Abschussplanung sind: Rotwildräume: 4 Stück (Leiblachtal-Bregenzerwald-Walsertäler; Lech- Klostertal-Silbertal; Montafon; Brandnertal-Gampadonatal-Saminatal) Wildregionen: 8 Stück im Bezirk (1.3b Mellental; 1.4 Hintere Bregenzerach; 1.5a Bolgenach-Subersach; 1.5b Bezau-Schönenbach; 1.6 Kleinwalsertal; 1.7 Warth; 1.8 Leiblachtal-Vordere Bregenzerach; 5.1 Bregenz) Jagdgebiete: Die Abschüsse werden je Jagdgebiet vorgeschrieben. Es gibt:
- Mindestabschuss (Abschüsse die mindestens durchgeführt werden müssen).
- Höchstabschuss (Abschüsse die insgesamt durchgeführt werden dürfen).
- Mehrabschuss (Abschüsse die über den Mindestabschuss hinaus durchgeführt werden dürfen).
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
- 1040Wie erfolgt der zeitliche Ablauf der Abschussplanung (§ 38):
- 1041Was versteht man unter Hegeabschuss (§ 40):
- 1042Was versteht man unter einem Schadwildabschuss (§ 41):
- 1043Wann liegen waldgefährdende Wildschäden vor (§ 49):
- 1044Wie bzw wo durch erfolgt die Abschusskontrolle (§ 42):
- 1045Was ist ein Kontrollorgan (§ 42):