Frage 1038 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg
Was wissen Sie über Wildbehandlungszonen (§ 35):
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Antwortvorschlag zu Frage 1038
Aufgrund der unterschiedlichen Eignung des Landes als Lebensraum für das Rotwild hat die Landesregierung Kernzonen, Randzonen und Freizonen festgelegt.
- In Randzonen darf Rotwild nur vorübergehend in geringer Anzahl vorhanden sein.
- In Freizonen ist jedes Stück Rotwild sofort zu erlegen.
- In der Randzone und in der Freizone darf nicht gefüttert werden.
Weitere Fragen: Jagdrecht (Vorarlberger Jagdgesetz)
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