Frage 1038 von 103 · Jagdprüfung Vorarlberg

Was wissen Sie über Wildbehandlungszonen (§ 35):

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Antwortvorschlag zu Frage 1038

Aufgrund der unterschiedlichen Eignung des Landes als Lebensraum für das Rotwild hat die Landesregierung Kernzonen, Randzonen und Freizonen festgelegt. - In Randzonen darf Rotwild nur vorübergehend in geringer Anzahl vorhanden sein. - In Freizonen ist jedes Stück Rotwild sofort zu erlegen. - In der Randzone und in der Freizone darf nicht gefüttert werden.
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